Als Teuerungsprämie bekannte Sonderzahlung wird ab 2024 zur Mitarbeiterprämie - mit neuen Voraussetzungen
Im Rahmen des Start-Up-Förderungsgesetzes wurde beschlossen, dass die aus den Jahren 2022 und 2023 bekannte Teuerungsprämie auch im Jahr 2024 als sogenannte Mitarbeiterprämie weitergeführt werden kann.
Arbeitgeber haben bei Erfüllung der untenstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern zusätzlichen Arbeitslohn bis EUR 3.000 steuer- und abgabenfrei zu gewähren.
Zusätzliche formale Voraussetzung ab 2024
Die Steuer- und Abgabenfreiheit gilt nur für Mitarbeiterprämien, die vorgesehen sind
Wie bisher gilt auch: Wird sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung gewährt, kann insgesamt nur ein Betrag von EUR 3.000 steuerfrei bleiben.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung.
Zusätzliche formale Voraussetzung ab 2024
Die Steuer- und Abgabenfreiheit gilt nur für Mitarbeiterprämien, die vorgesehen sind
- im Kollektivvertrag oder
- in einer Betriebsvereinbarung (zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat), die auf Grundlage einer ausdrücklichen kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wird, oder
- in einer Betriebsvereinbarung (zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat), wenn in der betreffenden Branche kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert, oder
- in betriebsratslosen Betrieben in einer mit allen Arbeitnehmern geschlossenen Vereinbarung, wenn
o es eine kollektivvertragliche Ermächtigung für eine Betriebsvereinbarung gibt oderIn Branchen, in denen es zwar einen Arbeitgeberverband gibt, aber entweder kein Kollektivvertrag besteht oder die KV-Partner keine Mitarbeiterprämien regeln (weder direkt im KV noch in Form einer Delegierung an die Betriebsvereinbarung), ist eine steuer- und abgabenfreie Gewährung derzeit nicht möglich.
o es sich um eine Branche handelt, in der kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert.
Wie bisher gilt auch: Wird sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung gewährt, kann insgesamt nur ein Betrag von EUR 3.000 steuerfrei bleiben.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung.