Anspruchsverzinsung 2023

Wie Ihnen wahrscheinlich aus dem Vorjahr bekannt ist, werden Steuernachzahlungen bzw auch -gutschriften betreffend das Jahr 2022 ab dem 1. Oktober 2023 verzinst.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gelangt derzeit ein Zinssatz von 5,38% p.a. zur Verrechnung. Sie können die Vorschreibung von Zinsen vermeiden, indem Sie bis zum 28. September 2023 mit entsprechender Widmung eine freiwillige Akontozahlung auf die zu erwartende Steuernachzahlung leisten (auf Ihr Steuerkonto einzuzahlen). Auch Teilzahlungen und zu einem späteren Zeitpunkt einlangende Zahlungen werden bei der Zinsenberechnung berücksichtigt.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Verfasst am 5.9.2023
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