Auftraggeberhaftung in der Baubranche - Vereinfachungen mit 1. Jänner 2015
Die Auftraggeberhaftung entfällt, wenn der Subunternehmer zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt oder ein Einbehalt der AGH-Beträge seitens des Auftraggebers vorgenommen wird. Bislang war eine Eintragung des Subunternehmers in die HFU-Liste jedoch neben anderen Voraussetzungen daran geknüpft, dass der Subunternehmer als Dienstgeber auch die Dienstnehmer (gemeldet nach dem ASVG) beschäftigte.
Eintragungsmöglichkeit für Subunternehmer ohne Dienstnehmer
Für Subunternehmer ohne Dienstnehmer war somit bislang eine Eintragung in der HFU-Liste nicht vorgesehen. Ab 1. Jänner 2015 besteht nun unter folgenden Voraussetzungen auch für solche Unternehmen eine Eintragungsmöglichkeit:
- Der Unternehmer ist eine natürliche Person,
- er erbringt seit mindestens drei Jahren Bauleistungen im Sinne des § 19 Abs 1a UStG,
- er hat keine Dienstnehmer gemeldet,
- er ist nach dem GSVG pflichtversichert,
- er entrichtet die fälligen Beiträge bis zum 15. jenes Kalendermonates, der dem Quartal folgt (wobei Beitragsrückstände bis zu EUR 500,00 außer Betracht bleiben) und
- er stellt einen schriftlichen Aufnahmeantrag an das Dienstleistungszentrum.
AGH-Zahlungen an Gebietskrankenkasse
Eine weitere Vereinfachung besteht darin, dass der Auftraggeber die für ihn haftungsbefreienden AGH-Zahlungen an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse nun auch bei Aufträgen an Subunternehmer, die keine eigene Dienstgebernummer haben, leisten kann. Bisher wurden vom Dienstleistungszentrum solche Zahlungen nur dann entgegen genommen, wenn der betroffene Subunternehmer über eine solche Nummer verfügte. Dies hatte den großen Nachteil für den Auftraggeber, dass dieser zwar haftbar war, wenn der Subunternehmer nicht angemeldetes Personal einsetzte. Der Auftraggeber hatte aber mangels Dienstgebernummer des Subunternehmers keine Möglichkeit, einbehaltene AGH-Beträge abzuführen und sich somit aus der Haftung zu befreien.