COVID-19 - Ratenzahlungsmodell ab Juni 2021 – BMF und ÖGK

Abgabenrückstände
Die COVID-bedingten Abgabenstundungen enden mit 30. Juni 2021. Danach können diese nach dem COVID-19-Ratenzahlungsmodell in 2 Phasen von bis zu 36 Monaten zurückgezahlt werden. Der Antrag kann ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 über FinanzOnline gestellt werden.

Beitragsrückstände

Die COVID-bedingten Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen. Ist die Begleichung trotz intensiver Bemühungen nicht gänzlich möglich, können Ratenvereinbarungen getroffen werden. Auch bei der ÖGK können die Rückstände im Rahmen eines „2-Phasen-Modells“ mit 15 bzw. 36 Monaten Zahlungsziel abgebaut werden. Die diesbezüglichen Ratenanträge sind ausschließlich über WEBEKU zu stellen. Der elektronische Antrag steht seit 1. Juni 2021 zur Verfügung.

Zinsen

Mit 30. Juni 2021 endet jeweils auch die Zinsenfreiheit von gestundeten Abgaben und Beiträgen. Bei der ÖGK betragen die Zinsen für die ersten 15 Monate 1,38%, danach wie üblich 3,38%. Beim BMF fallen ab dem 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2024 Zinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr (dh derzeit ebenfalls 1,38%) an.

Ratenzahlungsrechner
Sowohl das BMF als auch die ÖGK haben Ratenzahlungsrechner online gestellt:

„Safety-Car“-Phase
Ebenso sehen die Ratenzahlungsmodelle beider Behörden eine „Safety-Car“-Phase für Unternehmen mit vorübergehenden besonderen Liquiditätsschwierigkeiten vor:
  • Bei der ÖGK ist bis Ende September 2021 eine Reduktion der ersten Ratenzahlungen auf Null Euro möglich.
  • Das BMF gestattet bei Liquiditätsproblemen für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils nur 0,5% des gesamten Abgabenrückstands zum Stand vom 30. Juni 2021 zu bezahlen.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr üblicher Ansprechpartner wie immer sehr gerne zur Verfügung.
 
Verfasst am 8.6.2021
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