Die Energiekostenpauschale für Unternehmen ist da!

BEACHTEN SIE: Die Energiekostenpauschale ist NICHT ident mit dem aws Energiekostenzuschuss, sondern kann STATTDESSEN beantragt werden!
Die Energiekostenpauschale für das Jahr 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmen (mit einem Mindestjahresumsatz von EUR 10.000 und einem Höchstjahresumsatz von EUR 400.000) wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet und beträgt zwischen EUR 110 und EUR 2.475.

Nicht antragsberechtigt sind, neben freien Berufen, öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie politische Parteien und deren Unternehmen.

Ansuchen auf Förderungen sind im Zeitraum vom 8. August 2023 bis 30. November 2023 unter Verwendung des Unternehmensserviceportals (USP) einzubringen. Zur Abwicklung werden eine Handysignatur oder ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) benötigt. Sie finden das Antragsformular für die Energiekostenpauschale im USP unter dem Service “Energiekostenpauschale für Unternehmen". Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Steuerberater:innen können das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

Die Meldung über die erfolgreiche Einreichung wird direkt am Ende des Einreichprozesses angezeigt und kann abgespeichert oder ausgedruckt werden. Es wird keine zusätzliche Bestätigungsmail versandt.

HINWEIS: Wählen Sie für die Energiekostenpauschale jenen Förderzeitraum, in dem Sie die Voraussetzungen für den aws Energiekostenzuschuss NICHT erfüllt haben:
  • Wählen Sie "1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022", wenn Sie bisher KEINEN aws Energiekostenzuschuss bezogen haben
  • Wählen Sie "1. Februar 2022 bis 30. September 2022", wenn Sie einen aws Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 bezogen haben.
  • Wählen Sie "1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022", wenn Sie einen aws Energiekostenzuschuss für 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 bezogen haben.

 

ACHTUNG: Pro Förderwerber:in kann nur eine Pauschalförderung für einen der möglichen Förderzeiträume vergeben werden. Mehrfachanträge sowie nachträgliche Korrekturen (Nachbesserungen) oder Abänderungen eines abgesendeten Antrages sind nicht möglich.

Weitere Details zur Antragstellung finden Sie in den FAQ zur Energiekostenpauschale.


 
Verfasst am 9.8.2023
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