Energiekostenzuschuss 1

Erinnerung:
Ab heute, 29. März startet die verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss I für die Monate Oktober – Dezember 2022. Die Voranmeldung ist über den aws Fördermanager bis 14. April 2023 möglich. Es gilt wieder das „first come, first served“ Prinzip. Ab 17. April 2023 soll die Antragstellung möglich sein. Für weitere Details verweisen wir auf unseren Beitrag "Energiekostenzuschuss – aktuelle Entwicklungen".
 
Verfasst am 29.3.2023
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