Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen: Antragstellung für die Jahre 2022 und 2023

Für Non-Profit-Organisationen (NPO) wurde im Rahmen des Energiekostenzuschusses ein eigenes Förderprogramm (EKZ-NPO) geschafft. Dabei werden Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 teilweise gefördert.
Förderfähig sind Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • sie sind nicht oder nur teilweise unternehmerisch tätig (im umsatzsteuerlichen Sinn gem § 2 Abs 1 UStG) UND
  • sie verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ODER
  • sie sind gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit UND
  • das Gründungs- oder Entstehungsdatum liegt am oder vor dem 31. Dezember 2021 UND
  • sie haben ihren Sitz und ihre Tätigkeit in Österreich.
Eine unternehmerische Tätigkeit liegt vor, sobald die Organisation eine gewerbliche Tätigkeit zu Erzielung von Einnahmen ausübt, auch wenn dabei keine Gewinnabzielungsabsicht besteht (Unternehmerbegriff gem § 2 Abs 1 UStG). Ob die Organisation dabei der Umsatzsteuer unterliegt oder davon befreit ist (§ 6 UStG) ist nicht von Relevanz.

Demnach sind Politische Parteien, Kapital- und Personen-Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gebietskörperschaft sind, beaufsichtigte Rechtsträger:innen des Finanzsektors (wie Banken, Finanzierungs- und Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Wertpapierunternehmen und Pensionskasse), sowie Organisationen, deren Energiemehrkosten auf gesetzlicher Grundlage von Ländern oder Gemeinden abgegolten werden (z.B. freiwillige Feuerwehren oder Krankenanstalten), nicht förderungsberechtigt.

Anträge der Phase 1 (Jänner bis Dezember 2022) können vom 22. Jänner bis 30. Juni 2024 gestellt werden.

Anträge der Phase 2 (Jänner bis Dezember 2023) können vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 gestellt werden.

Der Zuschuss für Phase 1 beträgt 30% der berechneten gesamten Energiemehrkosten des Jahres 2022 und beläuft sich für Phase 2 auf 50% der Energiemehrkosten für das Jahr 2023.

Förderbar sind die Kosten für: Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl.

Die Summe der Förderungen für die Phasen 1 und 2 beträgt höchstens EUR 500.000,00, wobei verbundene Organisationen gemeinsam nicht mehr als diesen Betrag erhalten können.

Der Mindestzuschuss beträgt EUR 800,00. Daher werden die Förderungen erst ab der errechneten Förderhöhe ausbezahlt.

Der Antrag kann nach einer Registrierung im Internet auf der Website http://www.ekz-npo.at eingereicht werden.

Für die Abwicklung wird wie auch beim EKZ I und II die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) zuständig sein. Wie beim regulären Energiekostenzuschuss I und II besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung.

Bei Fragen zu diesen Themen stehen Ihnen Ihre CONTAX Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung.

 
Verfasst am 9.2.2024
Share
 

Weitere CONTAX News

Liebhaberei bei vorzeitig beendeter Vermietung

Von Liebhaberei spricht man, wenn eine Vermietungstätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Als steuerliche Folgen dieser Liebhabereivermutung dürfen Verluste aus der ...