Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Aufgrund der derzeitigen Energiekrise und der stetig steigenden Energiepreise hat die Regierung vor Monaten eine Unterstützung für Unternehmen angekündigt und hat das „Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz“ („UEZG“) beschlossen. Die Konkretisierung des UEKZ erfolgt durch eine Förderungsrichtlinie, welche bislang noch nicht veröffentlich wurde. Zu dieser angekündigten Richtlinie sind nun Details bekannt geworden.

Die Ausgestaltung der Fördermaßnahme orientiert sich jedenfalls am europäischen befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (2022/C 131 I/01), welcher vier Förderstufen vorsieht.

Nachstehend sollen die wichtigsten Eckpunkte dargestellt werden:

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von energieintensiven Unternehmen in Bezug auf die derzeit hohen Energiekosten. „Energieintensive Unternehmen“ sind grundsätzlich jene deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Abgestellt wird dabei auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Diese 3 % Hürde gilt allerdings nicht für Unternehmen deren Umsatz weniger als 700.000 Euro beträgt.

Nicht förderfähig sind unter anderem energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.

Als Kriterium für die Förderfähigkeit gilt es bis 31.3.2023 bestimmte Energiesparmaßnahmen insbesondere im Bereich der Beleuchtung und der Heizung im Außenbereich einzuhalten (z.B. keine Heizschwammerl).

Förderfähig sind die Energie-Mehrkosten von Strom, Erdgas und Treibstoffe wie Benzin und Diesel von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Eine Verlängerung ist unter der Voraussetzung, dass die Europäische Kommission diese beschließt, möglich.

Die vier Förderstufen gestalten sich wie folgt aus:
Stufe 1: Die Preisdifferenz für Strom, Erdgas und Treibstoffe zwischen 2021 und 2022 wird mir 30 % gefördert (maximales Fördervolumen beträgt 400.000 Euro pro Unternehmen).

Stufe 2: Bei Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas (keine Treibstoffe) werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 % gefördert (maximales Fördervolumen beträgt 2 Mio Euro pro Unternehmen).

Stufe 3:
Bei zusätzlichem Nachweis eines Betriebsverlusts aufgrund der hohen Energiepreise wird das maximale Fördervolumen auf 25 Mio Euro pro Unternehmen erhöht.

Stufe 4: Ausgewählt Branchen (z.B. Stahlhersteller) erhalten ein maximales Fördervolumen von bis zu 50 Mio Euro.
Kleinst- und Kleinbetriebe, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden im Rahmen eines Pauschalfördermodells mit Zuschüssen zwischen 300 Euro und 1.800 Euro gefördert (bei 12.000 Euro Energiekosten).

Zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zur Angabe der verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen ist die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen.

Abgewickelt wird der Zuschuss von der Austria Wirtschafsservice GmbH (aws).

Unternehmen werden sich voraussichtlich von Ende Oktober bis Mitte November über den aws Fördermanager registrieren können. Nach erfolgter Registrierung erhalten die Unternehmen eine Absendebestätigung und eine weiterführende Information über die Frist für die formale Antragseinreichung.

Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung mittels Richtlinie bleibt abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden und unterstützen Sie gegebenenfalls gerne, sowohl bei der Antragstellung als auch bei der notwendigen Bestätigung durch den Steuerberater!
 
Verfasst am 30.9.2022
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