Energiekostenzuschuss | Strompreiskosten-Ausgleich
Der von der EU zu genehmigende ENERGIEKOSTENZUSCHUSS soll in Form eines (über die AWS abzuwickelnden) Direktzuschusses eine Entlastung für energieintensive Unternehmen bringen. Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung in Bezug auf die derzeit hohen Energiekosten.
Der voraussichtliche Fördertopf soll EUR 450 Mio betragen und Unternehmen zustehen, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0% des „Produktionswertes“ (~Rohertrag) belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer (~Elektrizitäts- und Erdgasabgabe) mindestens 0,5 % des „Mehrwerts“ beträgt.
Gefördert werden - mit einem Zuschuss bis max EUR 400.000 pro Unternehmen - Anteile von Mehraufwendungen für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas, die energieintensiven Unternehmen ab 1.2.-31.12.2022 entstehen. Abhängig von Betroffenheit und Branche können Anteile von Mehraufwendungen für Strom- und Erdgas auch mit mehr als EUR 400.000 gefördert werden.
Viele praxisrelevante Details sind derzeit noch offen und werden in einer gesonderten Förderrichtlinie näher festgelegt – über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Alternativ zum Energiekostenzuschuss soll mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz eine Förderung zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten (zur Verhinderung von indirektem Carbon Leakage) im Kalenderjahr 2022 geschaffen werden. Die Umsetzung und Details dieser Förderung sind derzeit noch in Verhandlung.
Gefördert werden - mit einem Zuschuss bis max EUR 400.000 pro Unternehmen - Anteile von Mehraufwendungen für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas, die energieintensiven Unternehmen ab 1.2.-31.12.2022 entstehen. Abhängig von Betroffenheit und Branche können Anteile von Mehraufwendungen für Strom- und Erdgas auch mit mehr als EUR 400.000 gefördert werden.
Viele praxisrelevante Details sind derzeit noch offen und werden in einer gesonderten Förderrichtlinie näher festgelegt – über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Alternativ zum Energiekostenzuschuss soll mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz eine Förderung zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten (zur Verhinderung von indirektem Carbon Leakage) im Kalenderjahr 2022 geschaffen werden. Die Umsetzung und Details dieser Förderung sind derzeit noch in Verhandlung.