Erhöhung der Grenze für KFZ-Sachbezüge ab 1. März 2014
Ab 1. März 2014 erhöht sich der Maximalbetrag für den Sachbezug bei der privaten Nutzung eines
vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuges von EUR 600,00 auf EUR 720,00. Der
maximale halbe Sachbezug bei einer Privatnutzung von weniger als 6.000 Kilometer im Jahr
verändert sich von EUR 300,00 auf EUR 360,00. Bei Kraftfahrzeugen deren Anschaffungswert
mehr als EUR 40.000,00 betragen hat, ist daher ab März 2014 eine Neuberechnung des
Sachbezuges erforderlich.