ERINNERUNG: 30.9 Frist für Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungen
Bis 30. September 2022 kann noch eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für die Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2022 beantragt werden, wenn sich für das laufende Jahr voraussichtlich eine niedrigere Steuerschuld ergeben wird. Dieser Antrag muss entsprechend begründet sein. Bei Bedarf unterstützen Sie Ihre üblichen Ansprechpartner sehr gerne.