ERINNERUNG: 30.9 Frist für Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungen

Bis 30. September 2022 kann noch eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für die Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2022 beantragt werden, wenn sich für das laufende Jahr voraussichtlich eine niedrigere Steuerschuld ergeben wird. Dieser Antrag muss entsprechend begründet sein. Bei Bedarf unterstützen Sie Ihre üblichen Ansprechpartner sehr gerne.
 
Verfasst am 6.9.2022
Share
 

Weitere CONTAX News

Liebhaberei bei vorzeitig beendeter Vermietung

Von Liebhaberei spricht man, wenn eine Vermietungstätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Als steuerliche Folgen dieser Liebhabereivermutung dürfen Verluste aus der ...