Erstattung von Lohnnebenkosten für innovative Start-ups
Ab 1. Jänner 2017 besteht die Möglichkeit durch das neue Start-up Paket der österreichischen Bundesregierung Teile der Lohnnebenkosten zu erstatten. Diese Förderung wird durch das AWS – Austria Wirtschaftsservice abgewickelt.
Ziel ist die Unterstützung von innovativen, wachstumsstarken Kleinst- und Kleinunternehmen. Gefördert werden die ersten drei Arbeitsplätze.
Um diese Förderung beantragen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt werden:
Die Förderung kann 24 Monate nach oder 6 Monate vor Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes beantragt werden. Der 3-jährige Zeitraum beginnt mit dem Datum der Anstellung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes zu laufen (gilt somit auch für Anstellungen vor dem Jahr 2017)!
Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über den Fördermanager der AWS.
Ziel ist die Unterstützung von innovativen, wachstumsstarken Kleinst- und Kleinunternehmen. Gefördert werden die ersten drei Arbeitsplätze.
Um diese Förderung beantragen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt werden:
- Gründung vor maximal 5 Jahren
- Weniger als 15 Mitarbeiter/innen und weniger als 10 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme
- Innovatives Produkt/Dienstleistung oder Produkt- bzw. Dienstleistungsweiterentwicklung oder innovativer Produktionsprozess bzw. Patent
- Hohes Wachstumspotential
Die Förderung kann 24 Monate nach oder 6 Monate vor Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes beantragt werden. Der 3-jährige Zeitraum beginnt mit dem Datum der Anstellung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes zu laufen (gilt somit auch für Anstellungen vor dem Jahr 2017)!
Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über den Fördermanager der AWS.