Freier Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Personen aus der Ukraine seit 21. April 2023
Vertriebene aus der Ukraine haben derzeit ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dieses Aufenthaltsrecht galt zunächst bis 3. März 2023 und wurde bis 4. März 2024 verlängert. Das Aufenthaltsrecht bleibt unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf der blauen Aufenthaltskarte "Ausweis für Vertriebene" jedenfalls auch nach dem 3. März 2023 weiterhin bestehen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden.
Bisher war es für die rechtmäßige Beschäftigung von geflüchteten Personen aus der Ukraine erforderlich, beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung zu beantragen. Diese administrative Hürde ist nun mit Wirksamkeit ab 21. April 2023 weggefallen: Das heißt, Unternehmen brauchen keine Beschäftigungsbewilligung beim AMS zu beantragen, wenn sie Personen aus der Ukraine mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen.
Bisher war es für die rechtmäßige Beschäftigung von geflüchteten Personen aus der Ukraine erforderlich, beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung zu beantragen. Diese administrative Hürde ist nun mit Wirksamkeit ab 21. April 2023 weggefallen: Das heißt, Unternehmen brauchen keine Beschäftigungsbewilligung beim AMS zu beantragen, wenn sie Personen aus der Ukraine mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen.