LOCKDOWN UPDATE

KURZARBEIT: Das AMS informiert, dass Begehren mit einem Beginn während der Zeit des Lockdowns (d.h. ab 1. November bzw. 17. November 2020) bis auf Weiteres bis zum Ende des Lockdowns eingebracht werden können. Sofern die Bundesrichtlinie diesbezüglich eine Änderung erfährt, informieren wir Sie selbstverständlich. Wenn Sie Kurzarbeit beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an office@contax.at oder +43 1 516 03.

UMSATZERSATZ:
Das BMF informiert, dass derzeit keine Antragstellung möglich ist, weil die Antragsvoraussetzungen aufgrund der Ausweitung des Lockdowns überarbeitet werden. Daher ist derzeit auch die FinanzOnline Maske offline. Auf bereits erfolgte Beantragungen haben die technischen Anpassungen keine Auswirkungen – diese werden weiterhin ohne Unterbrechung bearbeitet und ausgezahlt. Wir informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

 
Verfasst am 16.11.2020
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