Reminder: Erste Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Investitionsprämie bis 31.5.2021 setzen!

Die Frist zur Beantragung der COVID-19-Investitionsprämie (der AWS) hat bereits mit 28. Februar 2021 geendet, erste Maßnahmen können jedoch bis 31.5.2021 gesetzt werden. Zu diesen ersten Maßnahmen zählen Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn. Planungsleistungen, Finanzierungsgespräche und Finanzierungsanträge bzw. -zusagen zählen nicht zu den ersten Maßnahmen. Vergessen Sie daher bitte nicht, die ersten Maßnahmen bis Ende Mai zu treffen!

Weitere Infos finden Sie unter:

WKO: http://bitly.ws/dsy4

Aws: http://bitly.ws/dsy6
 
Verfasst am 21.5.2021
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