Reminder: Frist Antrag COVID-19 Investitionsprämie

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Antragstellung der COVID-19 Investitionsprämie per 28. Februar 2021 ausläuft.

Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle noch über folgende kürzlich ergangene Änderungen erinnern:
  • Frist für die Setzung der ersten Maßnahme wurde von 28. Februar 2021 auf 31. Mai 2021 verlängert.
  • Das Ende des Durchführungszeitraums wurde von 28. Februar 2022 auf 28. Februar 2023 verlängert (bei Investitionsvolumen über 20 Mio EUR auf 28. Februar 2025).
  • Die Abrechnung der Investitionsprämie muss spätestens sechs Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen vorgelegt werden (nicht wie bisher 3 Monate).
Weiterführende Informationen zur Investitionsprämie finden Sie in unserem Artikel "COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen" auf unserer Homepage sowie in der Richtlinie zur Investitionsprämie und den FAQs. Weiters haben wir für Sie einen Leitfaden für die Eingabe des Antrags auf Investitionsprämie über den aws Fördermanager erstellt. Dieser steht hier zum Download als PDF bereit.
 
Verfasst am 8.2.2021
Share
 

Weitere CONTAX News

Liebhaberei bei vorzeitig beendeter Vermietung

Von Liebhaberei spricht man, wenn eine Vermietungstätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Als steuerliche Folgen dieser Liebhabereivermutung dürfen Verluste aus der ...