Reminder: Frist Antrag COVID-19 Investitionsprämie
Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Antragstellung der COVID-19 Investitionsprämie per 28. Februar 2021 ausläuft.
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle noch über folgende kürzlich ergangene Änderungen erinnern:
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle noch über folgende kürzlich ergangene Änderungen erinnern:
- Frist für die Setzung der ersten Maßnahme wurde von 28. Februar 2021 auf 31. Mai 2021 verlängert.
- Das Ende des Durchführungszeitraums wurde von 28. Februar 2022 auf 28. Februar 2023 verlängert (bei Investitionsvolumen über 20 Mio EUR auf 28. Februar 2025).
- Die Abrechnung der Investitionsprämie muss spätestens sechs Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen vorgelegt werden (nicht wie bisher 3 Monate).