REMINDER: Investitionsprämie
Die Inbetriebnahme und Bezahlung von Investitionen, für welche die Investitionsprämie beantragt wurde, hat bis längstens 28. Februar 2023 zu erfolgen. Daher ist die Frist für die Einreichung der Abrechnungen der 31. Mai 2023.
Um negative Auswirkungen für Ihr Unternehmen durch Überlastung des AWS Servers kurz vor Fristende zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Abrechnung schon jetzt vorzubereiten, um sie bei Abschluss der Investition sofort hochladen zu können.
Bei einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. hat die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen bis längstens 28. Februar 2025 erfolgen.
Diese Zeiträume sind nicht verlängerbar.
Bei einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. hat die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen bis längstens 28. Februar 2025 erfolgen.
Diese Zeiträume sind nicht verlängerbar.