Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im September 2024

Zeitgleich mit dem Aufbau von Hochwasserschutzmaßnahmen hat das BMF am 16. September 2024 eine Reihe von abgabenrechtlichen Maßnahmen erlassen, um Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen zu schaffen.
Für Personen, die unmittelbar von der Naturkatastrophe betroffen waren, gibt es folgende steuerlich Begünstigungen:
  • Die steuerliche Absetzbarkeit von außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden (zB. die Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Beseitigung von Sperrmüll, bei weiter nutzbaren Wohnhäusern bzw. Wohnungen der Ersatz des Fußbodens oder die Erneuerung des Verputzes uvm)
  • Fristverlängerungen, Zahlungserleichterungen und die Erleichterung von Steuer(voraus)zahlungen
  • Gebührenbefreiungen für notwendige Ersatzausstellungen (zB. Reisepass, Zulassungsschein, etc)
  • Die Absetzbarkeit von Spenden und Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
  • uvm
Weitere Informationen finden Sie hier oder auf der Website des BMF.

Falls Sie Fragen zu den Erleichterungen haben, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 
Verfasst am 16.9.2024
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