Steuerreform 2015/2016 Erste Informationen
Freitag der 13. war gerade angebrochen, als sich die Regierung auf die letzten Details der Steuerreform einigte. Nach einer nächtlichen Verhandlungsrunde im Kanzleramt traten SP-Bundeskanzler Werner Faymann und VP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner vor die Presse, um die "größte Steuerreform der Zweiten Republik" anzukündigen.
Die wesentlichen Eckpunkte der Reform sind:
Das Paket ist EUR 5,2 Milliarden schwer und soll im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten. Die Aufhebung des Bankgeheimnisses und die Informationspflicht der Banken sollen rückwirkend mit März 2015 anwendbar werden, damit der Abfluss von Schwarzgeld verhindert werden kann. Von den EUR 5,2 Milliarden sollen fünf Milliarden in die Tarifreform und EUR 100 Millionen für Familien bereitgestellt werden. Für die Wirtschaft sind EUR 100 Millionen (und ab 2017 EUR 200 Millionen) vorgesehen.
Tarifreform: Fünf Milliarden Euro
Statt bisher drei soll es künftig sechs Einkommensteuerstufen geben. Der Eingangssteuersatz sinkt somit (von derzeit 36,5%) auf 25%. Die sechs Tarifstufen stellen sich wie folgt dar:
Geplanter Steuertarif
Derzeitiger Steuertarif
Beschlossen wurde auch die Ausweitung der Steuergutschrift (Negativsteuer) für Geringverdiener, deren Einkünfte unter der Steuerfreigrenze von EUR 11.000,00 liegen, von EUR 110,00 auf EUR 400,00. Für Kleinpensionisten ist eine Steuergutschrift von 110 Euro geplant.
Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
Ein großer Teil der Gegenfinanzierung mit bis zu EUR 4 Milliarden steht auf wackeligen Beinen, weil sich erst herausstellen muss, ob die veranschlagten Maßnahmen tatsächlich hereinkommen. So sollen EUR 1,9 Milliarden über steuerbetrugsbekämpfung hereingespielt werden, vor allem durch die Einführung einer Registrierkassen-pflicht.
Geplant ist außerdem die Anhebung einiger ermäßigter Mehrwertsteuersätze von 10% auf 13%, etwa für Zeitungen, Theater- und Konzertkarten, Schnittblumen, Hotelnächtigungen oder Kanalgebühren, Tiernahrung, Saatgut und Pflanzen.
"Vermögensbezogene" Steuern: Gefallen ist der ursprüngliche SPÖ-Wunsch nach Vermögens- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Stattdessen wird die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden von 25% auf 27,5% steigen. Nicht angetastet wurde die Kapitalertragssteuer auf Sparbuchzinsen. Angehoben wird auch die Immobilien-Ertragssteuer. Derzeit sind Gewinne aus Immobiliengeschäften mit 25% besteuert, künftig werden es 30%. Hauptwohnsitze sind allerdings nach wie vor ausgenommen. Steigen wird auch die Grunderwerbssteuer bei unentgeltlichem Erwerb. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem weit günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Landwirte bleiben davon verschont.
Neu eingeführt wird eine verpflichtende Meldepflicht der Banken an die Behörden für größere Kapitalabflüsse (wie Überweisungen ins Ausland, Barbehebungen, etc.) von Unternehmen.
Die wesentlichen Eckpunkte der Reform sind:
- Tarifreform mit sechs Steuerstufen
- Großteil der Entlastung soll in Lohnsteuer fließen
- Zur Gegenfinanzierung Registrierkassenpflicht, höhere Kapitalertragssteuern
- Aufhebung des Bankgeheimnises für Unternehmer
- Automatische Meldepflicht der Banken bei größeren Kapitalabflüssen (auch Barbehebungen!)
- Teilweise erhöhter Umsatzsteuersatz (von 10% auf 13%)
- Erhöhung der Immobilienbesteuerung auf 30%
Das Paket ist EUR 5,2 Milliarden schwer und soll im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten. Die Aufhebung des Bankgeheimnisses und die Informationspflicht der Banken sollen rückwirkend mit März 2015 anwendbar werden, damit der Abfluss von Schwarzgeld verhindert werden kann. Von den EUR 5,2 Milliarden sollen fünf Milliarden in die Tarifreform und EUR 100 Millionen für Familien bereitgestellt werden. Für die Wirtschaft sind EUR 100 Millionen (und ab 2017 EUR 200 Millionen) vorgesehen.
Tarifreform: Fünf Milliarden Euro
Statt bisher drei soll es künftig sechs Einkommensteuerstufen geben. Der Eingangssteuersatz sinkt somit (von derzeit 36,5%) auf 25%. Die sechs Tarifstufen stellen sich wie folgt dar:
Geplanter Steuertarif
Tarifstufe |
Über | Bis | Steuersatz |
0,00 | 11.000,00 | 0% |
11.000,00 | 18.000,00 | 25% |
18.000,00 | 31.000,00 | 35% |
31.000,00 | 60.000,00 | 42% |
60.000,00 | 90.000,00 | 48% |
90.000,00 | 1.000.000,00 | 50% |
1.000.000,00 | 55% |
Derzeitiger Steuertarif
Tarifstufe |
Über | Bis | Steuersatz |
0,00 | 11.000,00 | 0,00% |
11.000,00 | 25.000,00 | 36,60% |
25.000,00 | 60.000,00 |
43,21% |
60.000,00 | 50,00% |
Beschlossen wurde auch die Ausweitung der Steuergutschrift (Negativsteuer) für Geringverdiener, deren Einkünfte unter der Steuerfreigrenze von EUR 11.000,00 liegen, von EUR 110,00 auf EUR 400,00. Für Kleinpensionisten ist eine Steuergutschrift von 110 Euro geplant.
Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
Ein großer Teil der Gegenfinanzierung mit bis zu EUR 4 Milliarden steht auf wackeligen Beinen, weil sich erst herausstellen muss, ob die veranschlagten Maßnahmen tatsächlich hereinkommen. So sollen EUR 1,9 Milliarden über steuerbetrugsbekämpfung hereingespielt werden, vor allem durch die Einführung einer Registrierkassen-pflicht.
Geplant ist außerdem die Anhebung einiger ermäßigter Mehrwertsteuersätze von 10% auf 13%, etwa für Zeitungen, Theater- und Konzertkarten, Schnittblumen, Hotelnächtigungen oder Kanalgebühren, Tiernahrung, Saatgut und Pflanzen.
"Vermögensbezogene" Steuern: Gefallen ist der ursprüngliche SPÖ-Wunsch nach Vermögens- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Stattdessen wird die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden von 25% auf 27,5% steigen. Nicht angetastet wurde die Kapitalertragssteuer auf Sparbuchzinsen. Angehoben wird auch die Immobilien-Ertragssteuer. Derzeit sind Gewinne aus Immobiliengeschäften mit 25% besteuert, künftig werden es 30%. Hauptwohnsitze sind allerdings nach wie vor ausgenommen. Steigen wird auch die Grunderwerbssteuer bei unentgeltlichem Erwerb. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem weit günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Landwirte bleiben davon verschont.
Neu eingeführt wird eine verpflichtende Meldepflicht der Banken an die Behörden für größere Kapitalabflüsse (wie Überweisungen ins Ausland, Barbehebungen, etc.) von Unternehmen.