Umstellung des USt-Satzes für Gastronomie und Hotellerie zum 31.12.2021
Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5%, der seit 1. Juli 2020 für Umsätze im Bereich der Gastronomie und Hotellerie zur Anwendung kommt, läuft per 31. Dezember 2021 aus. Zum Jahreswechsel ist demnach eine Umstellung des Umsatzsteuersatzes auf die davor geltenden Steuersätze (u.a. 10% auf Speisen, 20% auf Getränke) erforderlich.
Aus Gründen der Vereinfachung hat das BMF angekündigt, dass bei Umsätzen, die von Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Jänner 2022 erzielt werden, eine Toleranzregelung gilt, wonach betroffene Betriebe wählen dürfen, ob sie ihre Umsätze nach der bis 31. Dezember 2021 geltenden Regelung besteuern (d.h. 5%) oder nach jener ab 1. Jänner 2022.
Aus Gründen der Vereinfachung hat das BMF angekündigt, dass bei Umsätzen, die von Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Jänner 2022 erzielt werden, eine Toleranzregelung gilt, wonach betroffene Betriebe wählen dürfen, ob sie ihre Umsätze nach der bis 31. Dezember 2021 geltenden Regelung besteuern (d.h. 5%) oder nach jener ab 1. Jänner 2022.