Update: Energiekostenpauschale - FFG Anmeldung
Seit 17. April 2023 können Kleinst- und Kleinunternehmen auf der Seite der FFG einen Selbst-Check für die Energiekostenpauschale durchführen.
Dabei müssen sechs Fragen über das Unternehmen beantwortet werden. Voraussetzung ist ein Jahresumsatz 2022 von mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 400.000 sowie ein Sitz in Österreich.
Für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen Sie eine Handy Signatur sowie einen Zugang zu Ihrem persönlichen Unternehmensserviceportal (USP). Dort muss die korrekte Branchenkennzahl (ÖNACE-Nummer) hinterlegt sein. Basierend auf der Branchenzugehörigkeit und dem Umsatz 2022 berechnet sich die Höhe der Förderung. Es müssen keine weiteren Dokumente/Nachweise über Energiekosten vorgelegt werden.
Für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen Sie eine Handy Signatur sowie einen Zugang zu Ihrem persönlichen Unternehmensserviceportal (USP). Dort muss die korrekte Branchenkennzahl (ÖNACE-Nummer) hinterlegt sein. Basierend auf der Branchenzugehörigkeit und dem Umsatz 2022 berechnet sich die Höhe der Förderung. Es müssen keine weiteren Dokumente/Nachweise über Energiekosten vorgelegt werden.