UPDATE Umsatzsteuer One-Stop-Shop – EU-Umsatzsteuersatz- Tools
Der neue Umsatzsteuer One-Stop-Shop ist mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten und hat für Unternehmer nicht nur Erleichterungen gebracht. Insbesondere das Suchen und Anwenden des jeweils richtigen Umsatzsteuersatzes kann sich hier schwierig gestalten, da der Unternehmer für sämtliche Mitgliedstaaten die richtigen Umsatzsteuersätze in Rechnung stellen sowie erklären muss. Für gewisse Leistungen hat die EU-Kommission Tools eingerichtet, welche Abhilfe schaffen und nachfolgend vorgestellt werden sollen.
Access2Markets – My Trade Assistant für Versandhandelsumsätze
Über Access2Markets können Sie für sämtliche Versandhandelsumsätze den anzuwendenden Umsatzsteuersatz mithilfe eines einfachen Suchtools unter Eingabe nur weniger Parameter finden. Besonders leicht gestaltet sich die Suche, wenn Ihnen der Erzeugniscode der Ware bekannt ist und dieser auf dem Harmonisierten System beruht (HS-Code). Ist dies nicht der Fall, kann auch nach dem Produktnamen gesucht werden.
Bleibt die Produktsuche ohne Erfolg, steht eine gegliederte Warenliste zur Verfügung, welche Sie nach dem entsprechenden Produkt durchsuchen können ("vollständige Warenliste durchsuchen"). Neben dem HS-Code bzw. Produktnamen sind auch das Ursprungs- sowie das Bestimmungsland auszuwählen. Nach Eingabe dieser Parameter kann der anzuwendende Steuersatz aus dem Suchergebnis abgelesen werden.
Taxes in Europe Database v3 für alle Umsätze
Erbringt Ihr Unternehmen andere als Versandhandelsumsätze (zB sonstige Leistungen an Nichtunternehmer in der EU), steht Ihnen das von der europäischen Kommission entwickelte Tool Taxes in Europe zur Verfügung (derzeit nur auf Englisch verfügbar).
Hier lässt sich der konkrete Umsatzsteuersatz durch Eingabe des Ziel-Mitgliedsstaates, der CPA Nummer (Statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen) oder der "Kategorie", in welcher die entsprechende Tätigkeit auszuwählen ist, für den jeweiligen EU-Mitgliedstaat ablesen.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang stets die Eingabe des konkreten Datums ("Situation on"), da es insbesondere zurzeit aufgrund der COVID-19-Krise zu unterjährigen Änderungen der Umsatzsteuersätze kommen kann.
In beiden Fällen wird darauf hingewiesen, dass für die Angaben keine Gewähr übernommen wird und die Datenbanken laufend von den EU-Mitgliedstaaten befüllt und aktualisiert werden sollten.
Im Hinblick auf die Vielzahl der Umsatzsteuersätze, die in der EU gelten, halten wir beide Tools für sehr nützliche und vertrauenswürdige Unterstützungsinstrumente für Ihre Fakturierungs- und Meldeverpflichtungen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anwendung!
Access2Markets – My Trade Assistant für Versandhandelsumsätze
Über Access2Markets können Sie für sämtliche Versandhandelsumsätze den anzuwendenden Umsatzsteuersatz mithilfe eines einfachen Suchtools unter Eingabe nur weniger Parameter finden. Besonders leicht gestaltet sich die Suche, wenn Ihnen der Erzeugniscode der Ware bekannt ist und dieser auf dem Harmonisierten System beruht (HS-Code). Ist dies nicht der Fall, kann auch nach dem Produktnamen gesucht werden.
Bleibt die Produktsuche ohne Erfolg, steht eine gegliederte Warenliste zur Verfügung, welche Sie nach dem entsprechenden Produkt durchsuchen können ("vollständige Warenliste durchsuchen"). Neben dem HS-Code bzw. Produktnamen sind auch das Ursprungs- sowie das Bestimmungsland auszuwählen. Nach Eingabe dieser Parameter kann der anzuwendende Steuersatz aus dem Suchergebnis abgelesen werden.
Taxes in Europe Database v3 für alle Umsätze
Erbringt Ihr Unternehmen andere als Versandhandelsumsätze (zB sonstige Leistungen an Nichtunternehmer in der EU), steht Ihnen das von der europäischen Kommission entwickelte Tool Taxes in Europe zur Verfügung (derzeit nur auf Englisch verfügbar).
Hier lässt sich der konkrete Umsatzsteuersatz durch Eingabe des Ziel-Mitgliedsstaates, der CPA Nummer (Statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen) oder der "Kategorie", in welcher die entsprechende Tätigkeit auszuwählen ist, für den jeweiligen EU-Mitgliedstaat ablesen.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang stets die Eingabe des konkreten Datums ("Situation on"), da es insbesondere zurzeit aufgrund der COVID-19-Krise zu unterjährigen Änderungen der Umsatzsteuersätze kommen kann.
In beiden Fällen wird darauf hingewiesen, dass für die Angaben keine Gewähr übernommen wird und die Datenbanken laufend von den EU-Mitgliedstaaten befüllt und aktualisiert werden sollten.
Im Hinblick auf die Vielzahl der Umsatzsteuersätze, die in der EU gelten, halten wir beide Tools für sehr nützliche und vertrauenswürdige Unterstützungsinstrumente für Ihre Fakturierungs- und Meldeverpflichtungen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anwendung!