Verlängerung der COVID-19-Unterstützungsleistungen Verlustersatz, Härtefallfonds und Überbrückungsgarantien

Eine gute Nachricht gibt es für Unternehmen, die trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Monate immer noch an den Folgen der Corona-Krise leiden: Die Förderinstrumente Verlustersatz, Härtefallfonds und Überbrückungsgarantien wurden verlängert.
Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten wurde hierbei um sechs Monate verlängert und kann bis 30. Juni 2022 durch Ihre steuerliche Vertretung via FinanzOnline beantragt werden. Die Anspruchskriterien wurden im Vergleich zur bisherigen Rechtslage leicht adaptiert. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

Der Härtefallfonds der WKO geht in die 3. Phase und ist online auf der Website der WKO bis 31. Oktober 2021 beantragbar. Um den Härtefallfonds beantragen zu können, müssen Unternehmen einer wirtschaftlichen signifikanten Bedrohung unterliegen (Umsatzeinbruch iHv. 50% oder Unmöglichkeit der Deckung der laufenden Kosten). Hier finden Sie weitere Infos zum Nachlesen. Für die Antragstellung ist eine persönliche Handy-Signatur erforderlich.

Die Frist zur Beantragung von Überbrückungsfinanzierungsgarantien im Zusammenhang mit der Corona-Krise (z.B.: der OeKB oder der ÖHT) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Anträge für die aws Überbrückungsgarantie (Laufzeit: max. 5 Jahre) können bis zum 15. Dezember 2021 über den aws Fördermanager gestellt werden. Weitere Infos können Sie hier nachlesen.

Falls sich bei der Antragstellung Fragen oder Unklarheiten ergeben, kontaktieren Sie unsere Experten gerne unter office@contax.at. Wir freuen uns, Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen!
 
Verfasst am 18.10.2021
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