Welche Kosten können Angehörige steuerlich geltend machen?
Grundsätzlich können im österreichischen Einkommensteuersystem Kosten nur von jener
Person steuerlich geltend gemacht werden, die diese Kosten wirtschaftlich getragen hat
und für welche diese auch angefallen sind. Abweichend davon können bestimmte Kosten
im Rahmen der "Sonderausgaben" und "außergewöhnlichen Belastungen" auch für
Angehörige geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Sonderausgaben sind folgende Kosten, welche für den nicht dauernd
getrennten (Ehe-)Partner oder für die Kinder geleistet werden, betroffen:
Außergewöhnliche Belastungen mit steuerlichem Selbstbehalt
Außergewöhnliche Belastungen ohne steuerlichen Selbstbehalt
- Prämien für bestimmte Personenversicherungen (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie Lebensversicherungen)
- Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und –sanierung
- Kirchenbeiträge
Außergewöhnliche Belastungen mit steuerlichem Selbstbehalt
- Krankheitskosten (Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente, Heilbehelfe, Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung etc.)
- Begräbniskosten
- Kurkosten und Kosten für Alters- und Pflegeheim oder für die Hausbetreuung
Außergewöhnliche Belastungen ohne steuerlichen Selbstbehalt
- Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
- Pauschalbetrag (EUR 110,00 pro Monat) für eine auswärtige Berufsausbildung des Kindes
- Kinderbetreuungskosten (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr – bei behinderten Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)
- Behinderungen: Abhängig vom Grad der Behinderung können für (Ehe-)Partner und Kinder neben den gesetzlich geregelten Pauschalbeträgen (Freibeträge) bestimmte behinderungsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden.