COVID - EILMELDUNG: Wichtiges zur Kurzarbeit

Ein rückwirkender Antrag auf Kurzarbeit für den Monat März ist nur noch bis 20. April 2020 (24:00 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur noch Anträge auf Kurzarbeit mit einem Beginn ab 1. April 2020 gestellt werden.
Die Frist für die beim AMS über eAMS einzureichende Abrechnungsdatei für den Monat März wurde von 28. April 2020 auf 28. Mai 2020 erstreckt. Grund dafür ist, dass die Abrechnungsdatei noch nicht verfügbar ist. Unternehmen werden angehalten, keine selbsterstellten Unterlagen für die Abrechnung zu übermitteln. Die Vorlagen der Unterlagen und eine Eingabeunterstützung werden vom AMS erstellt.
An dieser Stelle weisen wir Sie nochmals darauf hin, sich ehestmöglich bei eAMS zu registrieren. Eine schlüssige Anleitung finden Sie hier.
 
Verfasst am 16.4.2020
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