Der Pendlerrechner ist online!
Das Finanzministerium hat nunmehr den zur Geltendmachung des Pendlerpauschales
vorgesehenen Online-Rechner freigeschalten:
https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und für die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist nunmehr verpflichtend der
Pendlerrechner zu verwenden. Der Ausdruck ist dem Dienstgeber als Nachweis zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales zu übergeben und von diesem aufzubewahren.
Wurde bereits bisher vom Arbeitnehmer eine Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales abgegeben, so hat der Arbeitnehmer einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners bis spätesten 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abzugeben.
https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und für die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist nunmehr verpflichtend der
Pendlerrechner zu verwenden. Der Ausdruck ist dem Dienstgeber als Nachweis zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales zu übergeben und von diesem aufzubewahren.
Wurde bereits bisher vom Arbeitnehmer eine Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales abgegeben, so hat der Arbeitnehmer einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners bis spätesten 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abzugeben.