EKZ II (2023): Für Antragstellung verpflichtende Voranmeldung bis 2. November 2023

Ab sofort kann die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II über den aws Fördermanager erfolgen. Diese ist bis 2. November 2023 möglich und für eine Antragstellung verpflichtend durchzuführen.
Unter folgendem Link können Sie die Voranmeldung für Ihr Unternehmen durchführen.

Für die Voranmeldung ist lediglich eine vertretungsbefugte Person anzugeben sowie eine für den weiteren Antragsprozess maßgebliche E-Mail. An diese angegebene E-Mail-Adresse wird in weiterer Folge das zugewiesene Zeitfenster für die Antragstellung übermittelt. Gerne können Sie die E-Mail-Adresse unserer Kanzlei (office@contax.at) angeben, damit wir Ihre Voranmeldung evident halten können.

Zu der Antragstellung ist ein Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter beizuziehen. Gerne unterstützen wir Sie wieder bei der Erstellung der notwendigen Dokumente. Sofern Sie eine unternehmensinterne E-Mail Adresse bei der Voranmeldung angegeben haben, übermitteln Sie uns bitte Ihr zugewiesenes Zeitfenster an office@contax.at, um eine zeitgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können.

NEUE Kriterien für die Antragsberechtigung
Unter folgendem Link finden Sie unseren Newsletter, in welchem die wesentlichen Eckpunkte für die Beantragung eines EKZ II enthalten sind. Bis zur Veröffentlichung der Richtlinie über die Förderkriterien können sich noch Änderungen ergeben.
 
Verfasst am 17.10.2023
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