Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen
Für Non-Profit-Organisationen (NPO) soll im Rahmen des Energiekostenzuschusses ein eigenes Förderprogramm (EKZ-NPOG) geschaffen werden. Dabei werden Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 teilweise gefördert. Förderfähig sind Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- sie sind nicht oder nur teilweise unternehmerisch tätig (im umsatzsteuerlichen Sinn gem § 2 Abs 1 UStG) UND
- sie verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ODER
- sie sind gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit.
Sollte eine gemeinnützige Organisation eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, steht keine Förderung im Rahmen des EKZ-NPOG zu, sondern unter Umständen ein EKZ II für Unternehmen.
Eine Richtlinie, welche die konkreten Abwicklungsmodalitäten regelt, ist noch nicht veröffentlicht. Eine Antragstellung für den EKZ-NPOG ist jedoch voraussichtlich ab Ende 2023 möglich. Für die Abwicklung wird wie auch beim EKZ I und II die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) zuständig sein. Wie beim regulären Energiekostenzuschuss I und II besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald weitere Details, insbesondere die verbindlichen Förderkriterien, vorliegen.