Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Für Non-Profit-Organisationen (NPO) soll im Rahmen des Energiekostenzuschusses ein eigenes Förderprogramm (EKZ-NPOG) geschaffen werden. Dabei werden Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 teilweise gefördert. Förderfähig sind Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • sie sind nicht oder nur teilweise unternehmerisch tätig (im umsatzsteuerlichen Sinn gem § 2 Abs 1 UStG) UND
  • sie verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ODER
  • sie sind gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit.
Eine unternehmerische Tätigkeit liegt vor, sobald die Organisation eine gewerbliche Tätigkeit zu Erzielung von Einnahmen ausübt, auch wenn dabei keine Gewinnabzielungsabsicht besteht (Unternehmerbegriff gem § 2 Abs 1 UStG). Ob die Organisation dabei der Umsatzsteuer unterliegt oder davon befreit ist (§ 6 UStG) ist nicht von Relevanz.

Sollte eine gemeinnützige Organisation eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, steht keine Förderung im Rahmen des EKZ-NPOG zu, sondern unter Umständen ein EKZ II für Unternehmen.

Eine Richtlinie, welche die konkreten Abwicklungsmodalitäten regelt, ist noch nicht veröffentlicht. Eine Antragstellung für den EKZ-NPOG ist jedoch voraussichtlich ab Ende 2023 möglich. Für die Abwicklung wird wie auch beim EKZ I und II die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) zuständig sein. Wie beim regulären Energiekostenzuschuss I und II besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald weitere Details, insbesondere die verbindlichen Förderkriterien, vorliegen.


 
Verfasst am 7.12.2023
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