Energiekostenzuschuss - Wichtige Informationen

Wie Sie wahrscheinlich bereits in den Medien oder auf unserer Homepage (Energiekostenzuschuss – CONTAX) erfahren haben, wurde seitens der Regierung ein Energiekostenzuschuss angekündigt, der Unternehmer in Anbetracht der stetig steigenden Energiepreise unterstützen soll. Die Abwicklung des Zuschusses erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) – die finale Richtlinie zur Ausgestaltung, Umsetzung und Antragstellung ist noch ausständig und wird in wenigen Tagen erwartet.
Sofern Sie den Energiekostenzuschuss in Anspruch nehmen möchten, ist für Ihr Unternehmen bzw Ihren Betrieb ab Montag, 7. November 2022 bis 21. November 2022 eine verpflichtende Voranmeldung im Fördermanager der aws durchzuführen.

Anträge werden nur bis zur Ausschöpfung des vorgesehenen Budgetrahmens bedient - es gilt das first come first serve Prinzip!
Wir empfehlen eine kritische Durchsicht der nachstehenden Information und eine ehestmögliche Voranmeldung, sofern ein Energiekostenzuschuss für Sie in Betracht kommt:

A. Sie sind Unternehmer mit weniger als EUR 700.000 Umsatz laut letztverfügbarem Jahresabschluss
Ihre Mehraufwendungen an Energie (Strom, Erdgas und Treibstoffen wie Benzin und Diesel) im Zeitraum Februar bis September 2022 betragen gemäß nachstehender Berechnungslogik mindestens EUR 6.666,67:
  • Ermittlung der Differenz des Durchschnittspreises pro Energieeinheit im Zeitraum Februar bis September 2022 zum Durchschnittspreis des gesamten Jahres 2021
  • Multiplikation der Differenz mit den im Förderzeitraum Februar bis September 2022 verbrauchten Engergieeinheiten.
Stark vereinfachtes Beispiel für Strom:
Durchschnittspreis des Jahres 2021 pro kWh Strom: EUR 0,16
Durchschnittspreis des Zeitraums Februar bis September 2022 pro kWh Strom: EUR 0,35
Differenz des Durchschnittspreises: (EUR 0,35-0,16): EUR 0,19

Im Förderzeitraum Februar bis September 2022 verbrauchte kWh Strom: 10.000

Förderbare Energiemehraufwendungen Strom: EUR 0,19 x 10.000 kWh = EUR 1.900

Der Energiekostenzuschuss muss mindestens EUR 2.000 betragen. Gefördert werden 30% der förderbaren Energiemehraufwendungen. Diese müssen sich sohin auf mindestens EUR 6.666,67 belaufen.

B. Sie sind Unternehmer mit mehr als EUR 700.000 Umsatz laut letztverfügbarem Jahresabschluss

Zusätzlich zu den Kriterien gemäß A ist Voraussetzung, dass es sich bei Ihrem Unternehmen um ein energieintensives Unternehmen handelt. D.h. die Energie- und Strombeschaffungskosten belaufen sich auf mindestens 3,0% des Produktionswertes (Umsatz +/- Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Handelswaren abzüglich Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf).

Wenn Sie ohne detaillierte Analyse Ihrer Unterlagen durch uns nicht sicher sind, ob Sie die obenstehenden Kriterien erfüllen, empfehlen wir, im Zweifel eine Voranmeldung durchzuführen.

Informationen zur Voranmeldung
Zur Voranmeldung benötigt aws:
  • allgemeine Unternehmensdaten, wie z.B. Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • E-Mailadresse(n), die für den Antragsprozess maßgeblich sind! (Angabe einer zweiten Person möglich)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat:
  • Bei einem Umsatz von MEHR als EUR 700.000
  • Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt.
  • Die Energieintensität ist ERST BEI ANTRAGSTELLUNG von/vom Steuerberaterin/Steuerberater endgültig festzustellen.
Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung – wir bitten um Übermittlung der Absendebestätigung an office@contax.at.

Nach der Voranmeldung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitfester von ca 1 Woche zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss im aws Fördermanager stellen können. Die Zusendung der E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Die E-Mail wird systemautomatisiert innerhalb weniger Tage nach der Voranmeldung zugestellt. Der zugeteilte Antragszeitraum ist auch im aws Fördermanager ersichtlich.

Bitte leiten Sie uns die E-Mail mit dem zugewiesenen Zeitraum ehestmöglich weiter, da eine Antragstellung ausschließlich in diesem Zeitraum möglich sein wird.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Verfasst am 11.11.2022
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