Regierungsprogramm 2017/2018 – geplante steuerliche Eckpunkte
Am 30. Jänner 2017 hat die Bundesregierung ein neues Arbeitsprogramm für 2017/2018 beschlossen. Das Arbeitsprogramm beinhaltet auch steuerliche Maßnahmen, die zum Teil noch 2017 bzw spätestens 2018 bzw 2019 in Kraft treten sollen. Derzeit sind nur die wesentlichen steuerlichen Eckpunkte im Überblick bekannt. Die Umsetzung durch Gesetzesentwürfe und den nachfolgenden parlamentarischen Prozess sind noch abzuwarten. Im Einzelnen sind im Bereich Steuern und Abgaben nachfolgende Eckpunkte vorgesehen:
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über neue Entwicklungen zeitnah informieren.
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- Beschäftigungsbonus: Erstattung von 50% der Lohnnebenkosten für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz für 3 Jahre. Dies gilt nur für Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen (Abwicklung über AWS)
- Ausweitung der Werbeabgabe auf den Online-Bereich und Senken des Steuersatzes
- Ausgleich der kalten Progression, indem ab einer Inflation von 5 % die ersten beiden Tarifstufen automatisch indexiert werden (ab 2019)
- Erhöhung der Forschungsprämie von 12 % auf 14 % (ab 2018)
- Investitionsförderung durch vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30% für Investitionen von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern; begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter, bspw Maschinen, ausgenommen sind insbes. Gebäude und PKW (geplant für 1.3. bis 31.12.2017)
- Halbierung der Flugabgabe
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über neue Entwicklungen zeitnah informieren.
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