REMINDER: Dreimonatige Abrechnungsfrist AWS Investitionsprämie

Grundsätzlich ist spätestens drei Monate nach zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über alle durchgeführten Investitionen über den aws Fördermanager vorzulegen.

Ausnahme: Abrechnungen, die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden, unterliegen keiner Abrechnungsfrist.

Werden alle Investitionen einer Förderzusage bis 30. Juni 2021 in Betrieb genommen und bezahlt, endet die Frist für die Abrechnung dieser Förderzusage damit auch am 30. September 2021.

Für alle Investitionen (Förderzusagen) die nach dem 30. Juni 2021 bezahlt werden, ist daher immer die dreimonatige Frist zu beachten. Für eine Investition (Förderzusage) die beispielsweise per 15. Juli 2021 in Betrieb genommen und bezahlt wurde, endet die Frist für die Abrechnung am 15. Oktober 2021.

Bitte beachten Sie, dass weiterhin nur eine Abrechnung pro Förderzusage über den aws Fördermanager eingereicht werden kann. Die Abrechnungsfrist von drei Monaten beginnt damit erst nach Inbetriebnahme und Bezahlung der zeitlich letzten Investition, die in der Förderzusage enthalten ist.

Für weitere Details zur AWS Investitionsprämie verweisen wir gerne auf unseren Artikel "AWS Investitionsprämie – wie geht es jetzt weiter".
 
Verfasst am 19.8.2021
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