AWS Investitionsprämie – wie geht es jetzt weiter?

Am 28. Februar 2021 ist die Frist für die Antragstellung der Investitionsprämie ausgelaufen. Die Frist für die Setzung der ersten Maßnahmen ist am 31. Mai 2021 ausgelaufen. Wie geht es nun weiter? Gibt es Fristen, die ich beachten muss? Welche Schritte muss ich als nächstes setzen, um die Förderung zu erhalten? Folgender Artikel soll Klarheit über die weitere Vorgehensweise bringen.

Nach fristgerechter Einreichung des Antrags auf Investitionsprämie über den aws Fördermanager wird jedem Förderwerber pro Investitionsantrag eine Förderzusage erteilt. Aufgrund der Vielzahl an Antragstellungen kann es hierbei seitens der AWS derzeit zu Verzögerungen kommen. Die Information über die Bestätigung der Förderung erhalten Sie in erster Linie per E-Mail. Sie können sich anschließend über den aws Fördermanager in Ihr Konto einloggen. Wird der „Status“ bei dem jeweiligen Antrag als „Aufrechter Vertrag“ angezeigt, können Sie den jeweiligen Antrag wählen und anschließend über den Reiter „Dokumente“ und das Feld „Verträge/Vertragsänderungen“ Ihre offizielle Förderzusage herunterladen. Überprüfen Sie gegebenenfalls, ob die Höhe der Fördersumme Ihrem Antrag entspricht.

Das nächste To-Do besteht für Sie nun darin, nach zeitlich letzter Zahlung und Inbetriebnahme der im Antrag angeführten Investition eine Abrechnung elektronisch über den aws Fördermanager zu erstellen. Damit Sie die Abrechnung durchführen können, müssen daher zusammenfassend folgende Punkte zutreffen:
  • Sie haben bereits einen Förderungsvertrag erhalten (die AWS verständigt Sie via E-Mail).
  • Sie haben die letzte Investition innerhalb des Durchführungszeitraums laut Ihrem Förderungsvertrag bezahlt und in Betrieb genommen.
Wichtig: pro Förderantrag kann lediglich EINE Abrechnung vorgelegt werden. Wird eine Abrechnung eingereicht, obwohl noch nicht alle Investitionen bezahlt wurden, sind ebendiese Investitionen nicht förderfähig. Bereits vorgenommene Abrechnungen können nachträglich weder geändert noch verbessert werden.

Die Abrechnungen haben ab einer Zuschusshöhe von EUR 12.000 zusätzlich:
  • einen Nachweis der Fördervoraussetzungen bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Gesundheit und Life-Sciences (14% Zuschuss) und
  • eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
zu enthalten.

Die Bestätigung betrifft die folgenden Punkte:
  • die Aktivierung der Investition
  • das fristgerechte Setzen der ersten Maßnahme
  • den fristgerechten Abschluss der Investition (Inbetriebnahme/ Bezahlung) und
  • die Betriebsnotwendigkeit der Investition.
Rechnungen sind vorab nicht zu übermitteln, können jedoch angefordert werden.

Grundsätzlich ist drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen über den aws Fördermanager vorzulegen.

Ausnahme: Abrechnungen, die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden, unterliegen keiner Abrechnungsfrist.
Die Frist für die Beendigung des Investitionsdurchführungszeitraums ist in der aktualisierten Richtlinie zur Investitionsprämie verlängert worden. Demnach soll die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen bis längstens 28. Februar 2023 erfolgen. Bei einem Investitionsvolumen über EUR 20 Millionen bis 28. Februar 2025.

Die Investitionsprämie ist jedenfalls abzurechnen, damit eine Auszahlung erfolgen kann. Nach Vorlage der fristgerechten Abrechnung und durchgeführter positiver Prüfung erfolgt der Zuschuss als Einmalzahlung an eine inländische Kontoverbindung.

Zu beachten ist, dass die zugesprochene Fördersumme dem maximal abrechenbaren Förderbetrag entspricht. Wenn Sie im Zuge der Abrechnung feststellen, dass Sie für eine Position im Förderungsantrag 14% Zuschuss beantragt haben, diese Position aber nur mit 7% Zuschuss gefördert werden kann, dann ist eine Umwandlung der beantragten Kostenpositionen auf 7% möglich. Dazu wählen Sie im Abschnitt 1 „Vertragsanpassung“ die Funktion „Kostenposition umwandeln“. Der umgekehrte Fall d.h. die Umwandlung von 7% auf 14%, ist hingegen nicht möglich.
Als Hilfestellung für die Abrechnung finden Sie hier folgende Dokumente der AWS:
  • Informationsblatt zur Abrechnung sowie
  • Technische Anleitung zur Abrechnung.
Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Abrechnung der Investitionsprämie!
 
Verfasst am 1.6.2021
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