Erhöhung des Investitionsfreibetrags

Der Nationalrat hat die vorübergehende Verdoppelung des Investitionsfreibetrags beschlossen:

  • Für Investitionen zwischen November 2025 und Dezember 2026 können Unternehmen 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich absetzen.
  • Bei ökologischen Investitionen erhöht sich der Freibetrag sogar auf 22 %.


Ziel ist es, Investitionen zu fördern, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Die Beschlussfassung im Bundesrat steht noch aus.