REMINDER: Teuerungsprämie 2023 – Auszahlung bis 15. Februar 2024 möglich

Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern bis zum Jahresende 2023 die Zahlung einer abgaben- und beitragsfreien Teuerungsprämie von bis zu EUR 3.000,00 zusagen (d. h. diese vereinbart oder angeboten wird), kann sie als Bezug für das Jahr 2023 (im Zuge des 13. Laufs) bis zum 15. Februar 2024 ausbezahlt werden.
Die Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung dieser Prämie. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe sie gewährt wird, liegt daher beim Arbeitgeber.

Weitere Details zur Teuerungsprämie finden Sie hier.
 
Verfasst am 7.12.2023
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