UPDATE Corona Kurzarbeit

Die Corona Kurzarbeit geht mit der Phase 4 in die nächste Runde und ist für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten von 1. April bis 30. Juni 2021 vorgesehen.

Erst kürzlich hat das AMS die notwenigen Unterlagen für die Antragstellung zur Verfügung gestellt. Die aktualisierten Sozialpartnervereinbarungen stehen in Anschluss an diesen Artikel zum Download bereit. Anträge sind weiterhin über das jeweilige eAMS Konto als Neuantrag inklusive neuer Sozialpartnervereinbarung zu stellen und können ab nun eingebracht werden. Nach derzeitigem Informationsstand läuft die Frist für die rückwirkende Antragstellung bei Projekten mit einem Beginn ab 1. April 2021 bis 5. Mai 2021. Danach sind Anträge grundsätzlich vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums zu stellen bzw. gilt in Zeiten des Lockdowns eine Rückwirkungsfrist von zwei Wochen. Nachstehend finden Sie wesentliche Eckpunkte der KUA Phase 4:
  • Die Nettoersatzrate der betroffenen Mitarbeiter bleibt weiterhin bei 80% bis90 % des Gehalts vor Kurzarbeit.
  • Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30% reduziert werden, wobei in Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, auch eine Reduktion auf bis zu 10% möglich ist.
  • Förderung von Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter: Betriebe erhalten 60% der Kosten vom AMS rückerstattet, wenn sie ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit qualifizieren lassen.
  • Grundsätzlich Steuerberaterbestätigung notwendig, wenn mehr als 5 Dienstnehmer zur Kurzarbeit angemeldet werden.
  • Ausnahme: für Branchen, die vom Lockdown direkt betroffen sind oder für Unternehmen, die nur für die Zeit des Lockdowns Kurzarbeit beantragen.
  • In der Sozialpartnervereinbarung ist die erwartete Umsatzentwicklung für 1. April 2021 bis 30. Juni 2021 im Vergleich zum 1. April 2019 bis 30. Juni 2019 in Prozent anzugeben.
  • Lehrlinge: mindestens 50% der Ausfallsstunden über den gesamten Kurzarbeitszeitraum sind für ausbildungs- und berufsrelevante Maßnahmen zu nutzen. Ausgenommen sind Zeiten des Lockdowns.
Bei Bedarf können wir Sie sehr gerne bei der Antragstellung unterstützen!
 
Verfasst am 12.4.2021
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