USt auf Beherbergung und Camping wieder 10 Prozent
Der Nationalrat hat eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Nächtigungen von 13% auf 10% ab 1.11.2018 beschlossen.
Die Umsatzsteuer von 10% (statt bisher 13%) gilt künftig für die
Sie sollten zeitgerecht eine Anpassung der IT-Systeme vornehmen. Im Einzelfall kann eine Abstimmung der notwendigen Arbeitsschritte mit uns sinnvoll sein.
Die Umsatzsteuer von 10% (statt bisher 13%) gilt künftig für die
- Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hierfür im Beherbergungsentgelt enthalten ist;
- die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hierfür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird.
Sie sollten zeitgerecht eine Anpassung der IT-Systeme vornehmen. Im Einzelfall kann eine Abstimmung der notwendigen Arbeitsschritte mit uns sinnvoll sein.