Zinsanpassung des Finanzamts
Steuernachzahlungen bzw. auch -gutschriften betreffend das Jahr 2023 werden ab dem 1. Oktober 2024 verzinst. Die Anspruchszinsen werden pro Jahr mit 2 % über dem Basiszinssatz berechnet.
Im Zuge der Leitzinssenkung der EZB um 3,62 Prozentpunkte beträgt der neue Basiszinssatz nun 3,03%. Mit Wirksamkeit ab 18. September 2024 ergeben sich daraus folgende Zinssätze:
Falls Sie Fragen zu den Zinsanpassungen haben, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
- Aussetzungszinsen: 5,03 %
- Anspruchszinsen: 5,03 %
- Beschwerdezinsen: 5,03 %
- Umsatzsteuerzinsen: 5,03 %
Falls Sie Fragen zu den Zinsanpassungen haben, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung.