Zinsanpassung des Finanzamts

Steuernachzahlungen bzw. auch -gutschriften betreffend das Jahr 2023 werden ab dem 1. Oktober 2024 verzinst. Die Anspruchszinsen werden pro Jahr mit 2 % über dem Basiszinssatz berechnet.
Im Zuge der Leitzinssenkung der EZB um 3,62 Prozentpunkte beträgt der neue Basiszinssatz nun 3,03%. Mit Wirksamkeit ab 18. September 2024 ergeben sich daraus folgende Zinssätze:
  • Aussetzungszinsen: 5,03 %
  • Anspruchszinsen: 5,03 %
  • Beschwerdezinsen: 5,03 %
  • Umsatzsteuerzinsen: 5,03 %
Stundungszinsen werden pro Jahr mit 4,5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Somit werden ab 18. September 2024 gestundete Abgabennachforderungen mit 7,53 % verzinst.

Falls Sie Fragen zu den Zinsanpassungen haben, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


 
Verfasst am 30.9.2024
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