Überbrückungsgarantien für Energiekosten
Mit der neuen Überbrückungsgarantie für Energiekosten unterstützt die aws gezielt Kleine und Mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Energiekosten. Fördergegenstand ist die Fremdfinanzierung von Energiekosten (Strom, Erdgas, Treibstoff, Wärme, Kälte, Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel), die im Zeitraum 31.12.2022 bis 30.06.2024 anfallen. Die Fördermaßnahme ist explizit kombinierbar mit dem EKZ II. Von der Förderung ausgeschlossen sind alle Angehörigen der freien Berufe. Die Förderungsgenehmigung erfolgt nach dem First come-First served Prinzip. Eine Einreichung ist noch bis 15. November 2023 gemeinsam mit Ihrer Bank über den aws Fördermanager möglich. Bei positiver Entscheidung von Seiten der aws wird ein Garantieanbot in Höhe von 90% des Kreditbetrages (maximal jedoch EUR 2 Mio.) ausgestellt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Kreditinstitut, oder direkt an das Serviceinstitut der aws unter folgender Mail-Adresse: energieueberbruecker@aws.at