Ende der Aufbewahrung für Unterlagen aus 2015

Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 können Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2015 vernichtet werden (Ende der 7-jährigen Aufbewahrungsfrist), es sei denn ihnen kommt noch in einem anhängigen Beschwerdeverfahren nach der BAO oder einem sonstigen gerichtlichen oder behördlichen Verfahren Bedeutung zu.
ACHTUNG: für Grundstücke gilt die 7-jährige Aufbewahrungsfrist nicht. Unterlagen betreffend Grundstücke sind in der Regel 22 Jahre aufzuheben. Es ist übrigens auch für Privatpersonen empfehlenswert, alle Grundstücksunterlagen wie Kaufvertrag, Anwalts- und Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Schätzkosten und Belege über Investitionen zeitlich unbegrenzt aufzubewahren, denn diese können sowohl im Falle einer späteren Vermietung als auch bei einer Veräußerung zur Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage beitragen.

Weitere abweichende Aufbewahrungsfristen gelten für alle Unterlagen im Zusammenhang mit
  • EU-OSS Lieferungen und Leistungen: 10 Jahre
  • Kurzarbeit: 10 Jahre ab Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung
  • aws Investitionsprämie: 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung
(für die von der COFAG ausbezahlten COVID-Förderungen gilt die 7-jährige Aufbewahrungsfrist)

Eine elektronische Aufbewahrung auf Datenträgern ist zulässig, sofern die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist.
 
Verfasst am 22.12.2022
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