Aktuelles Update zu den COVID-19 Förderinstrumenten
Um Ihnen Durchblick im aktuellen Förderungsdschungel zu verschaffen, haben wir die Fristen und Termine im Zusammenhang mit den wichtigsten COVID-19 Förderinstrumenten in den nächsten Monaten für Sie zusammengefasst.
Ausfallsbonus II
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass der Ausfallsbonus II ein separates Förderinstrument ist. Durch unsere Kanzlei erfolgt keine automatische Weiterprüfung der Zeiträume Juli bis September 2021. Sofern Sie Interesse haben und noch nicht mit unseren zuständigen Experten in Kontakt stehen, wenden Sie sich bitte an office@contax.at.
Der Ausfallsbonus geht in eine zweite Runde und ist als Ausfallsbonus II verfügbar.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Nachstehend finden Sie die jeweiligen Fristen für den Ausfallsbonus II:
Der Fixkostenzuschuss 800.000 kann noch bis 31. Dezember 2021 via FinanzOnline beantragt werden.
Weitere relevante Informationen zum Nachlesen finden Sie hier.
Sofern Sie Interesse haben und noch nicht mit unseren zuständigen Experten in Kontakt stehen, wenden Sie sich bitte an office@contax.at.
Verlustersatz
Bis spätestens 31. Dezember 2021 kann via FinanzOnline ein Verlustersatz (bis max. EUR 10 Millionen) beantragt werden. Der Antrag muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Verlustersatz verlängert
Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten wurde um sechs Monate unter leichter Anpassung der Kriterien verlängert (Juli bis Dezember 2021). Er ist seit 16. August 2021 und bis spätestens 30. Juni 2022 online beantragbar. Der Antrag muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Überbrückungsfinanzierungsgarantien
Die Frist zur Beantragung von Überbrückungsfinanzierungsgarantien im Zusammenhang mit der Corona-Krise (z.B.: der OeKB oder der ÖHT) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Anträge für die aws Überbrückungsgarantie (Laufzeit: max. 5 Jahre) können bis zum 15. Dezember 2021 über den aws Fördermanager gestellt werden.
Weitere Infos können Sie hier nachlesen.
Sonstige Förderinstrumente zur Unterstützung betroffener Unternehmen
Wir freuen uns, Sie bei Ihren Anträgen unterstützen zu dürfen!
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass der Ausfallsbonus II ein separates Förderinstrument ist. Durch unsere Kanzlei erfolgt keine automatische Weiterprüfung der Zeiträume Juli bis September 2021. Sofern Sie Interesse haben und noch nicht mit unseren zuständigen Experten in Kontakt stehen, wenden Sie sich bitte an office@contax.at.
Der Ausfallsbonus geht in eine zweite Runde und ist als Ausfallsbonus II verfügbar.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Nachstehend finden Sie die jeweiligen Fristen für den Ausfallsbonus II:
- Ausfallbonus Juli 2021: 16. August 2021 - 15. November 2021
- Ausfallbonus August 2021: 16. September 2021 - 15. Dezember 2021
- Ausfallbonus September 2021: 16. Oktober 2021 - 15. Jänner 2022
Der Fixkostenzuschuss 800.000 kann noch bis 31. Dezember 2021 via FinanzOnline beantragt werden.
Weitere relevante Informationen zum Nachlesen finden Sie hier.
Sofern Sie Interesse haben und noch nicht mit unseren zuständigen Experten in Kontakt stehen, wenden Sie sich bitte an office@contax.at.
Verlustersatz
Bis spätestens 31. Dezember 2021 kann via FinanzOnline ein Verlustersatz (bis max. EUR 10 Millionen) beantragt werden. Der Antrag muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Verlustersatz verlängert
Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten wurde um sechs Monate unter leichter Anpassung der Kriterien verlängert (Juli bis Dezember 2021). Er ist seit 16. August 2021 und bis spätestens 30. Juni 2022 online beantragbar. Der Antrag muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Überbrückungsfinanzierungsgarantien
Die Frist zur Beantragung von Überbrückungsfinanzierungsgarantien im Zusammenhang mit der Corona-Krise (z.B.: der OeKB oder der ÖHT) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Anträge für die aws Überbrückungsgarantie (Laufzeit: max. 5 Jahre) können bis zum 15. Dezember 2021 über den aws Fördermanager gestellt werden.
Weitere Infos können Sie hier nachlesen.
Sonstige Förderinstrumente zur Unterstützung betroffener Unternehmen
- Sonderkreditrahmen für Exporteure: Hier finden Sie weitere Information rund um dieses Fördermittel.
- Schutzschirm für Veranstalter II: Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung.
Wir freuen uns, Sie bei Ihren Anträgen unterstützen zu dürfen!