AGH-Zahlungen an Gebietskrankenkasse
Eine weitere Vereinfachung besteht darin, dass der Auftraggeber die für ihn haftungsbefreienden AGH-Zahlungen an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse nun auch bei Aufträgen an Subunternehmer, die keine eigene Dienstgebernummer haben, leisten kann. Bisher wurden vom Dienstleistungszentrum solche Zahlungen nur dann entgegen genommen, wenn der betroffene Subunternehmer über eine solche Nummer verfügte. Dies hatte den großen Nachteil für den Auftraggeber, dass dieser zwar haftbar war, wenn der Subunternehmer nicht angemeldetes Personal einsetzte. Der Auftraggeber hatte aber mangels Dienstgebernummer des Subunternehmers keine Möglichkeit, einbehaltene AGH-Beträge abzuführen und sich somit aus der Haftung zu befreien.