ausführen, unabhängig von der Höhe des Umsatzes, ebenfalls die Möglichkeit die vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch zu nehmen. In den Genuss dieser Ausnahmebestimmung kommen beispielsweise Verkäufer von Christbäumen im Freien oder Unternehmer, die Verkäufe vom offenen Pickup oder Pritschenwagen aus tätigen.
Wichtig ist zu beachten, dass trotz Verkaufs im Freien Einzelaufzeichnungen auch dann vorzunehmen sind, wenn ein örtliches Naheverhältnis zwischen der Umsatzausführung und der Räumlichkeit besteht (so z.B. bei einer Tankstelle mit Tankwarthaus oder bei Verkäufen ab Hof von Obst und Gemüse).