a) ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder3. die gegen
b) die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
a) das Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, oderDas Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der angeführten Ausschlusskriterien ist vom Förderungswerber zu bestätigen.
b) das Sicherheitskontrollgesetz, oder
c) sonstige österreichische Rechtsvorschriften, deren Verletzung gerichtlich strafbar ist, verstoßen.
a) Dazu zählen:
i. Luftfahrzeuge, PKW, LKW und Schiffe, die dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen oder fossile Energieträger direkt nutzen.
ii. Anlagen zur Gebäudekonditionierung und Warmwasserbereitung auf Basis fossiler Energieträger
iii. Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
b) Ausgenommen ist die Investition in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt und somit:
2. Investitionen gemäß 5.3.2 der Richtlinie, bei denen vor dem 1. August 2020 oder nach dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.i. eine Prozessenergie-Einsparung von mehr als 10% oder
ii. eine Treibhausgasreduktion von 25.000 t CO2 pro Jahr im Regelbetrieb erzielt wird.