- Gläubiger des Dienstnehmers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung
Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;
- Organe der betrieblichen und gesetzlichen Interessensvertretung;
- Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung sowie
Mitarbeitervorsorgekassen (MVK);
- mit der Auszahlung an den Dienstnehmer oder an Dritte befasste Banken;
- Betriebsärzte und Pensionskassen;
- Mitversicherte;
- Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung;Manche der oben genannten Empfänger können sich außerhalb Österreichs befinden oder Ihre
- Banken im Auftrag des Klienten;
- Factoring-Unternehmen, Zessionare und Leasingunternehmen.