Die Bundesregierung hat die ersten Grundsätze für die Beantragung eines Energiekostenzuschusses 2 veröffentlicht.
Dies sind die ersten Eckdaten zum Energiekostenzuschuss 2, die mit einer entsprechenden Richtlinie konkretisiert werden.
Tipp
Hinsichtlich Energiekostenzuschuss 1 betrug der ursprüngliche Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022. Dieser Förderzeitraum wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert (sogenannter Energiekostenzuschuss 1 - 4. Quartal). Im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 gelten im Rahmen des "Energiekostenzuschusses 1 - viertes Quartal" nun auch Wärme, Kälte und Dampf als förderfähige Energieträger. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie (bisher) bei Strom und Erdgas. Die Voranmeldungsphase beginnt am 29.03.2023 und endet am 14. April 2023. Die Antragsphase beginnt am 17. April 2023 und endet am 16. Juni 2023.