Nebeneinkünfte (zusätzlich zu Einkünften aus Gewerbebetrieb und/oder selbständiger Arbeit) sind möglich. Dazu zählen auch Bezüge aus der Pensionsversicherung. Nebeneinkünfte werden im Rahmen der Deckelung berücksichtigt (siehe unten).
- Für den Betrachtungszeitraum 16. März bis 15. April 2020 ist der Umsatz dieses Zeitraumes dem Umsatz des Monats März 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des ersten Quartals 2019 gegenüber zu stellen.
- Für den Betrachtungszeitraum 16. April bis 15. Mai 2020 ist der Umsatz dieses Zeitraumes dem Umsatz des Monats April 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des zweiten Quartals 2019 gegenüber zu stellen.
- Für den Betrachtungszeitraum 16. Mai bis 15. Juni 2020 ist der Umsatz dieses Zeitraumes dem Umsatz des Monats Mai 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des zweiten Quartals 2019 gegenüber zu stellen.
- Für Unternehmen, die bei Antragstellung weniger als ein Jahr bestehen, ist die Planungsrechnung heranzuziehen.