Bald ist es so weit – der durch die ökosoziale Steuerreform eingeführte Investitionsfreibetrag soll für nach dem 31. Dezember 2022 angeschaffte oder hergestellte (Fertigstellung) Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden können.
Der Freibetrag beträgt 10 bzw 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wird zusätzlich zur ungekürzten Abschreibung als Betriebsausgabe abzugsfähig sein.
Nachstehend finden Sie einige wichtige Eckpunkte – weitere Details können Sie unserem Betrag zur Ökosoziale Steuerreform 2022 im Bereich Investitionsfreibetrag entnehmen.