Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wird der Datenfluss zwischen Grundbuchsgerichten und Finanzverwaltung weiter ausgebaut. Bereits bisher auch konnte das Finanzamt auf automationsunterstütztem Wege Einsicht in das Grundbuch nehmen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird diese Möglichkeit ab 1.1.2027 dahingehend ausgebaut, dass nunmehr das Finanzamt Meldungen in strukturierter Form erhält.
Was ändert sich genau?
Ab 1.1.2027 wird der Bundesminister für Justiz verpflichtet, dem Bundesministerium für Finanzen spätestens am ersten Werktag nach der Eintragung sämtliche Änderungen von Grundbuchseintragungen elektronisch und in strukturierter Form mitzuteilen.
Das betrifft ausdrücklich auch Eintragungen und Änderungen von Pfandrechten (etwa Hypotheken), vorbehaltenen Pfandrechten und Wohnungseigentum. Zudem werden jene Daten, die das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für die Einheitsbewertung liefert, künftig ebenfalls steuerlich nutzbar. Der Bundesminister für Finanzen kann mit dem Justizministerium gemeinsam per Verordnung sogar weitere mitteilungspflichtige Grundbuchänderungen festlegen.
Die so an das Finanzamt übermittelten Daten können in weiterer Folge von diesem im Rahmen des Risikomanagements verwertet bzw. ausgewertet werden. Der Erwerb einer Liegenschaft, die Bestellung eines Pfandrechts oder die Begründung von Wohnungseigentum ist der Finanz damit binnen Tagen nach Eintragung bekannt und kann automatisch mit Ihren Steuererklärungen abgeglichen werden. Damit wird etwa ein Abgleich dahingehend möglich, ob der Eigentümer, der nicht an der Liegenschaftsadresse gemeldet ist, Vermietungseinkünfte in seiner Steuererklärung deklariert.
Unsere Empfehlung
Wurden bisher Vermietungseinkünfte nicht oder nicht vollständig erklärt, sollte zeitnah die Möglichkeit einer Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz geprüft werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Einordnung ihrer steuerlichen Situation.