Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde verlängert und kann nun auch für das erste Halbjahr 2021 beantragt werden.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss kommt gemeinnützigen Organisationen aus allen Lebensbereichen, wie etwa Gesundheit, Kunst und Kultur, Pflege, Sport, aber auch Freiwilligen Feuerwehren und gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften zugute. Wenn eine solche geförderte Organisation, die zumindest seit 10.3.2020 besteht bzw. vor dem 10.3.2020 errichtet wurde, wirtschaftliche Beeinträchtigungen aufgrund der Corona-Krise erleidet, soll sie nach Überstehen der Corona-Krise aufgrund der Förderung in der Lage sein, ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen. Daher kann bis 15.10.2021 ein Antrag auf den NPO-Unterstützungsfonds für das erste Halbjahr 2021 gestellt werden.
Gefördert werden
Beispiel:
Eine Organisation beantragt den Zuschuss für Kosten (inkl. Struktursicherungsbeitrag) iHv EUR 2.400. Der Einnahmenausfall des ersten Halbjahres 2021 beträgt im Vergleich zu 2019 gesamt EUR 3.000. Da die förderbaren Kosten niedriger sind als der Einnahmenausfall, beträgt der Zuschuss EUR 2.400
Neu hinzu kommt, dass Kosten für Covid-19-Tests bis EUR 12.000 auch außerhalb des Einnahmenausfalls gefördert werden können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Zuschusshöhe ist mit EUR 1,8 Millionen begrenzt. Dieser Betrag gilt bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze. Die Zuschusshöhe muss mindestens EUR 500 betragen. Wenn die errechnete Förderung unter diesem Betrag ist, wird kein Zuschuss ausbezahlt. Eine Ausnahme sind hier die Covid-19-Testkosten, für die eine Untergrenze von EUR 100 besteht.